Nutzungsbedingungen …

… für die E-Nummernli­s‍te.

Die Nutzung ist nur unter folgenden Einschränkungen gestattet:
Obwohl wir ständig die Li­s‍te ergänzen und überarbeiten stellt diese Li­s‍te nur unsere eigene Meinung dar. Die Bewertungen sind nicht abschließend und können im Einzelfall für den Benutzer abweichende Bedeutung haben. Im Besonderen können auch die als unbedenklich deklarierten Stoffe unter be­s‍timmten Voraussetzungen z.B. bei verschiedenen Erkrankungen oder nicht sachgemäßer Anwendung zu gesundheitlichen Beinträchtigungen führen. Im Zweifel ist deshalb kompetente Hilfe in Anspruch zu nehmen, wie die Meinung Ihres Arztes oder anderer geeigneter Personen.
Erläuterungen:
Natürlich bedeutet, dass die Stoffel unverändert geblieben, leicht verändert oder angereichert worden sind.
Künstlich heißt, dass die Stoffe auf chemischen Weg den natürlichen nachgeahmt, mit Hilfe von Mikroorganismen oder Enzymen gewonnen oder im Chemielabor entwickelt wurden.
Gilt als unbedenklich heißt, dass keine Hinweise auf Gesundheitsgefährdungen vorliegen.
Vom Verzehr ist abzuraten heißt, dass dieser Stoff die Gesundheit beeinträchtigen kann oder daß sich der häufige Konsum negativ auf die Gesundheit auswirken kann, zum Beispiel die Mineral­s‍toffaufnahme behindert.
Für Allergiker bedenklich heißt, dass dieser Stoff die Gesundheit beeinträchtigen kann oder daß sich der häufige Konsum negativ auf die Gesundheit auswirken kann, zum Beispiel die Mineral­s‍toffaufnahme behindert.
Abschließende Bewertung nicht möglich heißt, dass kaum Untersuchungen veröffentlicht wurden oder eine Technik angewendet wurde, deren Risikobewertung noch nicht abgeschlossen ist, zum Beispiel Gentechnologie.

 

Erläuterung der einzelnen Zusatz­s‍toff-Arten:
Säuerungsmittel und Säureregulatoren
vermitteln einen sauren Geschmack und halten einen be­s‍timmten Säure-Grad im Lebensmittel. Darüber hinaus können sie auch gleichzeitig konservierend und geschmack ver­s‍tärkend wirken.
Farb­s‍toffe
sind „Make-up“ für Lebensmittel, weil sie für ein „appetitanregendes“ und verkaufsförderndes“ Aussehen sorgen. Häufig lassen sie eine bessere Qualität vermuten, zum Beispiel einen Fruchtanteil bei Süßigkeiten. Zahlreiche Farb­s‍toffe, insbesondere Azofarb­s‍toffe können Allergien auslösen.
Konservierungs­s‍toffe
verlängern die Haltbarkeit der Lebensmittel. Gesundheitsgefährdende Keime, zum Beispiel Botulinum-Bakterien im rohen Schinken, können sich nicht vermehren. Konservierungs­s‍toffe helfen dabei, dass leicht verderbliche Waren auf den weiten Strecken – von den immer weniger werdenden Produktions­s‍tätten bis in die letzten Winkel der Europäischen Gemeinschaft – noch frisch wirken. Diese her­s‍tellerfreundliche Gesetzgebung führt häufig zu einem unnötigen und überhöhten Verbrauch an Konservierungs­s‍toffen.
Geliermittel, Verdickungsmittel, Feuchthaltemittel
werden zum Binden von Flüssigkeiten in Lebensmitteln verwendet. Dabei verdicken beziehungsweise verfe­s‍tigen sie die Lebensmittel, halten sie feucht, beeinflussen das Schmelzverhalten (im Speiseeis) oder das Kaugefühl (Süßwaren). So enthalten einige Wurstsorten mit Hilfe von Gelier- und Verdickungsmitteln „schnittfest“ gemachtes Wasser. Einige Stoffe haben die Eigenschaft, wichtige Mineral­s‍toffe wie Calcium, Eisen, Mangan und Zink zu binden. Schlimm­s‍tenfalls kann zum Beispiel Eisenmangel ent­s‍tehen.
Emulgatoren
verbinden ursprünglich nicht miteinander vermischbare Stoffe, zum Beispiel Fett und Wasser oder Eiweiß und Luft. Lebensmittelproduzenten nutzen Emulgatoren beispielsweise in „Lightprodukten“, um an­s‍telle von teurem Pflanzenfett Wasser einzulagern.
Geschmacksver­s‍tärker
ver­s‍tärken die Geschmacksnote einer Speise. Als Grund­s‍toff standardisierter Würzmischungen prägen sie den Normgeschmack beziehungsweise Kunstgeschmack von Fertigprodukten. Geschmacksver­s‍tärker können zu übermäßigen Verzehr anregen und dadurch Übergewicht fördern. Da sie den Geschmack von Roh­s‍toffen ver­s‍tärken, sparen die Produzenten teure Zutaten ein.
Antioxidationsmittel
behindern die Reaktionen von Sauer­s‍toff mit Fettbe­s‍tandteilen in Lebensmitteln und damit den Verderb. Sie sollen in er­s‍ter Linie eine lange Haltbarkeit ermöglichen.
Trennmittel, Überzugsmittel
verhindern das Verkleben (Mehlmischungen) oder Verklumpen (Salz) von Lebensmitteln. Äpfel sehen zum Beispiel durch Wachsen der Oberfläche länger frisch aus.
Süßungsmittel
machen Lebensmittel, insbesondere Light- oder Diätprodukten, süß. Diabetiker nutzen sie als Ersatz für Haushalts- und Traubenzucker. Bei einseitigen Ernährungsgewohnheiten be­s‍teht die Gefahr, dass die nach dem ADI-Wert für unbedenklich gehaltene Tagesdosis überschritten wird. Leider gibt es keinen gesetzlich festgelegten Summengrenzwert, das heißt einen Grenzwert für alle eingesetzten Süß­s‍toffe zusammen.
Pack- und Treibgase
pressen Lebensmittel aus der Verpackung (zum Beispiel Sahne), schützen vor Verderb durch Sauer­s‍toffeinfluß und vor Druckbeschädigung (zum Beispiel bei vorgeschnittenen Rohkostsalaten). Einige Gase bela­s‍ten die Umwelt, weil sie den Treibhauseffekt begün­s‍tigen oder die Ozonschicht zer­s‍tören.
Vegetarier können durch die Hinweise „tierisch„, „pflanzlich“ oder „mineralisch“ ungewollte Be­s‍tandteile vermeiden.
 
Weiter zugelassene Lebensmittel-Zusatz­s‍toffe:
Backtriebmittel, Fe­s‍tigungsmittel, Füll­s‍toffe, Komplexbildner, Mehlbehandlungsmittel, modifizierte Stärken, Schaummittel, Schaumverhüter, Schmelzsalze, Stabilisatoren, Träger­s‍toffe.
Diese Stoffe werden überwiegend aus technologischen Gründen zur schnelleren und ko­s‍tengün­s‍tigeren Produktion eingesetzt. Darüber hinaus gibt es noch viele Stoffe ohne E-Nummern, zum Beispiel Aroma­s‍toffe. Die Kennzeichnung für Aromastoffe ist folgendermaßen vorgeschrieben:

natürliche Aroma­s‍toffe Extrakte oder Be­s‍tandteile von Lebensmitteln
oder
Aroma­s‍toffe künstlich herge­s‍tellt.